Handelsbedingungen

1. Diese Bedingungen und der Kaufvertrag

1.1 — Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „“ bezeichnet)Begriffe„) gilt für jede Lieferung von Packwise Int. ApS (im Folgenden „Packweise“) und die Bedingungen legen die detaillierten Bedingungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen von Packwise an den Kunden fest. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Kaufvertrag mit dem Kunden und diesen Bedingungen haben die Bestimmungen des abgeschlossenen Kaufvertrags Vorrang.

2. ANGEBOT UND ANNAHME

2.1 — Das Angebot gilt für 8 Tage ab dem Datum, an dem das Angebot gültig ist. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald Packwise die schriftliche Zustimmung des Kunden erhalten hat. Bestellungen, die ohne vorheriges Angebot von Packwise aufgegeben werden, gelten als abgeschlossene Vereinbarung.

3. BEZAHLUNG

3.1 — Die Zahlungsbedingungen sind Rechnungsdatum + 8 Tage.

3.2 — Wenn der Kunde die Zahlungsfrist für eine Rechnung nicht einhält, kann Packwise weitere Lieferungen bis zur Zahlung zurückhalten.

3.3 — Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind 2% des Rechnungsbetrags als Zinsen pro angefangenem Monat zu zahlen, bis der Betrag einschließlich Zinsen bei Packwise eingegangen ist. Sollte es notwendig werden, Twitcher weiterzuleiten, fallen für diese nach dem Zinsgesetz Auszahlungsgebühren an.

4. RESERVIERUNG VON IMMOBILIEN

4.1 — Packwise behält sich das Eigentum an dem gelieferten Produkt in jeder Hinsicht vor. Der gelieferte Gegenstand bleibt somit Eigentum von Packwise, bis der Kunde den vollen Kaufpreis zuzüglich aller anfallenden Kosten, einschließlich allfälliger Zinsen und Gebühren, bezahlt hat.

5. RECHTE

5.1 — Alle materiellen und geistigen Eigentumsrechte an dem gelieferten Produkt oder der gelieferten Lösung, die ganz oder teilweise von Packwise oder seinem Partner hergestellt wurden und durch geltendes dänisches geistiges Eigentum geschützt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Urheberrechtsgesetz, das Marketinggesetz, das Designschutzgesetz, das Markengesetz usw., gehören Packwise. Dies gilt auch dann, wenn das Material nach den Anweisungen des Kunden hergestellt und an seine Bedürfnisse oder Wünsche angepasst wurde.

5.2 — Wenn der Kunde das vollständige oder teilweise Eigentum, die ausschließliche Lizenz oder andere Rechte an dem Material wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Darüber hinaus kann der Kunde nach gesonderter Vereinbarung die Rechte an dem gelieferten Material teilweise übertragen, wenn der Kunde maßgeblich an der Gestaltung, der Idee für das System oder dergleichen mitgewirkt hat. Der Kunde hat das Recht, alle gelieferten Materialien zu verwenden, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist. Dies bedeutet, dass der Kunde das Produkt verwenden, aber niemals kopieren, reproduzieren oder weiterverkaufen darf, was gegen dänisches Recht verstößt, siehe Abschnitt 5.1. Das Vervielfältigungsverbot umfasst sowohl die eigene Herstellung des Kunden als auch die Herstellung durch Dritte auf Wunsch des Kunden. Darüber hinaus beinhaltet das Nutzungsrecht nicht das Recht, die von Packwise entwickelten Lösungen zu modifizieren. Jede Aufforderung des Kunden, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht unter das Nutzungsrecht des Kunden gemäß dieser Bestimmung fallen, kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Packwise gestellt werden.

5.3 — Packwise behält sich in allen Fällen das Recht vor, das entwickelte Material als Referenz für Werbezwecke zu verwenden, beispielsweise auf den Websites und gedruckten Marketingmaterialien von Packwise.

6. MÄNGEL, BESCHWERDEN UND HAFTUNG

6.1 — Der Kunde akzeptiert die branchenüblichen Toleranzen in Bezug auf Qualität und Menge der gelieferten Produkte.

6.2 — Der Kunde ist für die Verwendung der von Packwise gelieferten Produkte verantwortlich.

6.3 — Ungeachtet aller Ratschläge von Packwise ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von Packwise gelieferten Produkte für die Verwendung durch den Kunden geeignet sind. Packwise empfiehlt dem Kunden, die erforderlichen Tests durchzuführen, bevor ein von Packwise geliefertes Produkt in Betrieb genommen wird, da Packwise nicht von sich aus über die Rechtmäßigkeit von Marketing- oder Marktfähigkeitsmaßnahmen jeglicher Art entscheidet, unabhängig davon, in welchem Umfang Packwise zu deren Gestaltung beigetragen hat. Der Kunde ist somit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht für die Rechtmäßigkeit des Inhalts und der Gestaltung der Produkte verantwortlich.

6.4 — Packwise haftet nicht für das Fehlen des Rechts des Kunden zur Vervielfältigung, Reproduktion, Veröffentlichung von Schrift, Grafikdesign, Marken, anderen Geschäftszeichen und anderen Warenausstattungen, einschließlich Design oder allem anderen, das Rechten Dritter unterliegen könnte. Wenn der Kunde Material zur Verfügung stellt, an dem der Kunde nicht besitz/die Rechte besitzt, dieses Recht jedoch einem Dritten gehört, ist Packwise in jeder Hinsicht schadlos, einschließlich, aber nicht abschließend, für Rechtsstreitigkeiten oder andere damit verbundene Kosten. Packwise behält sich das Recht vor, Informationen über den Kunden an Behörden oder Dritte weiterzugeben.

6.5 — Um die Qualität der Lieferung sicherzustellen, muss der Kunde das gelieferte Produkt sofort nach Erhalt der Lieferung und vor Inbetriebnahme auf etwaige Mängel oder Mängel untersuchen. Wenn der Kunde Fehler oder Mängel feststellt, müssen diese sofort Packwise gemeldet werden. Packwise ist nicht verantwortlich für sichtbare Mängel oder Mängel, die nach der Überprüfung durch den Kunden und der anschließenden Inbetriebnahme des gelieferten Produkts auftreten. Packwise ist auch nicht verantwortlich für Fehler, die der Kunde nicht schriftlich in Form von Nachweisen oder Tests korrigiert hat. Wenn der Kunde Dateien, Papier oder etwas anderes für die Lieferung zur Verfügung stellt, haftet Packwise nicht für Fehler oder Mängel, die darauf zurückzuführen sind.

6.6 — Der Kunde ist berechtigt, Mängel oder Mängel an den gelieferten Waren bis zu 30 Tage ab Lieferung zu reklamieren. Bei der Reklamation von Mängeln muss der Kunde eine detaillierte schriftliche Beschreibung der festgestellten Mängel vorlegen.

6.7 — Wenn innerhalb der Frist der Reklamation Mängel an den gelieferten Waren oder Dienstleistungen festgestellt werden können, verpflichtet sich Packwise nach eigener Wahl, den Mangel zu beheben, das defekte Produkt zu ersetzen, den Preis des Produkts oder der Dienstleistung gutzuschreiben oder den Preis abzulehnen.

6.8 — Wenn Packwise anbietet, das Produkt umzutauschen oder den Mangel zu beheben, kann der Kunde aufgrund des Mangels weder vom Kauf zurücktreten noch Schadensersatz verlangen. Packwise ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die sich aus dem Austausch oder der Nachbesserung ergeben.

6.9 — Die Haftung von Packwise ist in jeder Hinsicht auf direkte Verluste beschränkt, daher haftet Packwise nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste, einschließlich Verluste, die sich aus der Rechtsbeziehung des Kunden zu Dritten ergeben. Darüber hinaus haftet Packwise gegenüber dem Kunden nur für Verluste oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Darüber hinaus ist die Haftung von Packwise auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge beschränkt:

  1. (a) die gesamte fällige und für das Produkt bezahlte Zahlung.
  2. b) 50.000 DKK.
7. INSBESONDERE BEI SERIELLEN DIENSTEN

7.1 — Dienstleistungen, einschließlich Beratung, Installationshilfe, Präsentationen, Schulungen, Workshops usw., werden jederzeit zu den Stundensätzen von Packwise abgerechnet.

7.1.1 — Für Stunden, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen, werden Überstunden nach Vereinbarung in Höhe des normalen Stundensatzes + 25% vergütet.

7.1.2 — Sprechstunden sind Treffen und Arbeiten strategischer, beratender oder analytischer Art, einschließlich Unterricht, Workshops, Beratung usw., sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist.

7.1.3 — Zu den Produktionszeiten gehören, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Planung, Entwicklung, Produktion usw., sofern die Arbeit nicht den Charakter von Beratungsstunden hat.

7.3 — Dienstleistungen werden nach Zeit- und Materialverbrauch vergütet und fortlaufend monatlich oder am Ende einer Aufgabe abgerechnet.

7.4 — Der Kunde erwirbt am Ergebnis der Dienstleistungen dieselben Rechte wie der Kunde an dem Originalmaterial, mit dem der Dienst verknüpft ist. Wenn sich die Dienstleistung also auf eine Lösung oder ein entwickeltes Material bezieht, an dem Packwise der Rechteinhaber ist, erwirbt der Kunde kein besseres Recht auf das Ergebnis der Dienstleistungen des Beraters als der Kunde an dem Produkt, an dem Packwise der Rechteinhaber ist.

7.5 Im Falle von Dienstleistungen, für die keine schriftliche Vereinbarung besteht, in der festgelegt ist, was Packwise vor der Erbringung der Dienstleistungen zu erbringen hat, garantiert Packwise, ungeachtet der Bestimmungen der Absätze 6.2 bis 6.9, dass seine Lieferungen nur gemäß den in der Werbebranche üblichen Praktiken ausgeführt werden und verlangt, dass benannte Berater über die angegebenen Qualifikationen verfügen, übernimmt aber ansonsten keine Haftung für Fehler oder ausbleibende Ergebnisse — einschließlich Verantwortung.

8. AUFWAND

8.1 — Die Kosten werden als Ausgangspunkt vor Beginn des Projekts auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags bezahlt.

8.2 — Zusätzliche Kosten werden mit der nächsten Rechnung oder bei Abschluss des Projekts beglichen.

8.3 — Alle Ausgaben werden um 10% (mindestens jedoch 20 DKK pro Ausgabenbeleg) zu den Verwaltungs- und Lieferkosten hinzugerechnet.

9. HÖHERE GEWALT

9.1 — Keine der Parteien hat Anspruch auf Entschädigung oder Kündigung des Vertrags im Falle der Nichterfüllung, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, auf die diese Partei keinen Einfluss hat und die bei Vertragsschluss nicht hätten berücksichtigt werden dürfen (höhere Gewalt). Zu höherer Gewalt gehören unter anderem Arbeitskonflikte, Krieg, militärische Zusammenkünfte, Blockaden, Blockaden, politische Unruhen, staatliche Interventionen jeglicher Art, mangelnde Antriebskraft oder Umstände, Pandemien oder Epidemien sowie andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Packwise liegen und die Fähigkeit von Packwise beeinträchtigen, seinen Lieferverpflichtungen nachzukommen.

10. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

10.1 — Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Auslegung unterliegen dänischem Recht. Alle Streitigkeiten (Meinungsverschiedenheiten oder Vermittler) zwischen dem Kunden und Packwise werden von dem Gericht beigelegt, das den Geschäftssitz von Packwise darstellt.

11. DAS PRIMAT DER DÄNISCHEN VERHÄLTNISSE

11.1 — Im Falle von Zweifeln an der Auslegung dieser Bedingungen hat die dänische Version Vorrang vor der englischen, deutschen und schwedischen Übersetzung.

Rechte

Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Kunden, die uns fragen, ob wir uns das Urheberrecht für das entwickelte Design/die Lösung/das Produkt vorbehalten.

Dies ist branchenüblich und unproblematisch, da Sie als Kunde das Recht haben, das entwickelte Design/die Lösung/das Produkt zu verwenden. Mit dem Nutzungsrecht haben Sie jedoch nicht das Recht, die entwickelte Lösung zu reproduzieren, weiterzuverkaufen und/oder weiterzuverteilen.

Wenn Sie Pläne für eine Umverteilung, Weiterentwicklung usw. haben, sprechen Sie uns bitte darüber an, wie wir diesen Bedürfnissen gerecht werden können.

Tre brunalege klodser stablet oven på hinanden med en grå cirkel omkring den midterste klods.
Steuerung der Produktion
Grøn markeringstegn med et hvidt flueben i midten.
Sicherheit der Lieferung
Lysende glødepære med filamentglød indeni.
Dänisches Unternehmen
Illustration af fem personer, der repræsenterer et team med talebobler over, som viser kommunikation.
Flexible Zusammenarbeit